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Kirchenverwaltungswahl am 24. November 2024
In den Pfarreien der Diözese Eichstätt wird am 24. November 2024 eine neue Kirchenverwaltung gewählt. Die Kirchenverwaltung, der jeweils der Pfarrer oder ein von ihm beauftragter Vertreter vorsteht, entscheidet u.a. über den Haushalt der Kirchenstiftung, Personalfragen und Baumaßnahmen. Da es in einer Pfarrei mehrere Kirchenstiftungen, wie zum Beispiel Kuratie-, Expositur- und Filialkirchenstiftungen geben kann, müssen in manchen Pfarreien mehrere Kirchenverwaltungen gewählt werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung. Sie besteht aus dem Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.
- Die Anzahl der Kirchenverwaltungsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Bei bis zu 2.000 Katholiken beträgt die Anzahl der Kirchenverwaltungsmitglieder vier, bei bis zu 6.000 Katholiken sechs und darüber acht Mitglieder.
- Wählbar ist wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. So oft es die Aufgaben erfordern, jedoch mindestens zweimal im Jahr finden Kirchenverwaltungssitzungen statt.
- Aus dem Kreise der Mitglieder der Kirchenverwaltung wird der Kirchenpfleger gewählt. Er unterstützt den Pfarrer bei seinen Aufgaben, insbesondere bei der Kassen- und Rechnungsführung.
Aufgaben der Kirchenverwaltung sind u.a.:
- gewissenhafte uns sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
- die Sorge für die Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse
- die Erledigung der sonst zugewiesenen Aufgaben der Kirchenstiftung
- Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Aufstellung eines Haushaltsplanes
- Aufstellung der Jahresrechnung
Unterschied zwischen Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat
Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung sind jeweils eigenständige Gremien. Die Kirchenverwaltung dient der Verwaltung der Kirchenstiftung. Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates besteht vor allem darin, den Pfarrer und die pastoralen MitarbeiterInnen zu unterstützen und mit ihnen alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu erforschen, zu beraten, gemeinsam mit ihnen Maßnahmen zu beschließen und in Zusammenarbeit mit Verbänden und Gruppen für deren Durchführung Sorge zu tragen.
In Pastoralräumen mit dem Kooperationsmodell "Pfarrverband 2" gibt es einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat für alle Pfarreien des Pfarrverbandes. Darüber hinaus gibt es "Kirchortsräte", die in der Regel ihre Zuständigkeit im Bereich einer Pfarrkirchenstiftung haben. Die Mitglieder der jeweiligen Kirchenverwaltung sind im Kirchortsrat vertreten. Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der Pfarrgemeinderat beziehungsweise der Kirchortsrat rechtzeitig zu informieren und zu hören.
Die Kirchenstiftungen und Kirchenverwaltungen in einem Pfarrverband bilden eine "Arbeitsgemeinschaft" der Kirchenverwaltungen. Diese hat die Aufgabe, den sachlichen, finanziellen und personellen Aufwand für die gemeinsamen Vorhaben im Pfarrverband zu regeln.
Regelmäßige Gottesdienste
Heilige Messen in der Pfarrei Darshofen
Sonntag 8.30 Uhr
Freitag 19.00 Uhr (in der Sommerzeit), 17.00 Uhr (in der Winterzeit)
Heilige Messen in der Pfarrei Günching
Freitag: Abendmesse um 19 Uhr
Samstag: Vorabendmesse um 19 Uhr
Sonntag: Frühmesse um 8.30 Uhr, Pfarrgottesdienst um 10 Uhr
am Wochenende abwechselnd mit den anderen Pfarrkirchen in Klapfenberg, Lengenfeld, Oberweiling und Velburg
Deusmauer:
Donnerstag: Abendmesse Sommerzeit 19 Uhr, Winterzeit um 18.30 Uhr
Samstag: Vorabendmesse Sommerzeit 19 Uhr, Winterzeit um 18.30 Uhr
Sonntag: Frühmesse 8.30 Uhr, Pfarrgottesdienst 10 Uhr
am Wochenende abwechselnd mit den Pfarrkirchen in Günching, Klapfenberg, Lengenfeld, Oberweiling und Velburg
Heilige Messen in der Pfarrei Hörmannsdorf
Samstag 19.00Uhr (Winter 18.30 Uhr); Sonntag 9.30 Uhr
Rudenshofen: Samstag 17.00 Uhr (Winter); Sonntag 8.15 Uhr (Sommer)
Heilige Messen in der Pfarrei Klapfenberg
siehe Oberweiling
Heilige Messen in der Pfarrei Lengenfeld
Mittwoch: Abendmesse
am Wochenende 8.30 Uhr oder 10.00 Uhr oder Vorabendmesse - abwechselnd mit den anderen Pfarrkirchen in Günching, Klapfenberg, Oberweiling und Velburg
Harenzhofen St. Ägidius Dienstag: Abendmesse 19 Uhr (wöchentlich im Wechsel mit Rammersberg)
Rammersberg St. Nikolaus Dienstag: Abendmesse Sommerzeit 19 Uhr, Winterzeit 18.30 Uhr (wöchtlich im Wechsel mit Harenzhofen)
Heilige Messen in der Pfarrei Oberweiling
Sonntag 8.30 Uhr oder 10.00 Uhr oder Vorabendmesse; abwechselnd mit den anderen Pfarrkirchen in Günching, Klapfenberg, Lengenfeld und Velburg
Heilige Messen in der Pfarrei Velburg
Samstag 19.00 Uhr;
Sonntag 10.00 Uhr
Burgstraße 20